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Bundestag beschließt Gesetz zu Internetsperren
Gestern hat der Bundestag nun, nach langer Diskussion, das “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten beschlossen. Die Mehrheit der großen Koalition setzte gegenüber den Stimmen der FDP, den Grünen und den Linken das Gesetzesvorhaben durch.
Das durchaus sehr umstrittene Gesetz verpflichtet Provider dazu, den Zugang zu Websites mit Kinderpornografie im Ausland zu blockieren. Das Bundeskriminalamt wird zuvor die entsprechenden Sites ermitteln und den Providern eine Liste zustellen. Diese sind dann, laut Gesetz, dazu verpflichtet den Zugang zu unterbinden.
Kurzfristig waren noch einige Änderungen an dem Gesetzesentwurf vorgenommen worden. Unter anderem war der Zeitraum der Aktualisierung der Sperrliste von “arbeitstäglich” auf “täglich” verkürzt worden. Die primär wohl wichtigste Änderung ist indes die Aufnahme eines Artikels in das Gesetz, nach dem eine Löschung von Inhalten der Sperrung vorzuziehen sei. Danach sollen Webseiten nur dann in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn “zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.”
Zudem wurde die Einführung eines Expertengremiums beschlossen, das “mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben” prüfen soll, ob die Websites, die auf der Sperrliste stehen, auch zu Recht blockiert werden.
Im Vorfeld hatte es heftige, sogar im Bundestag und in den Medien ausufernde Proteste gegen das Gesetz gegeben. Kritiker sind der Meinung, dass die Sperren leicht zu umgehen und damit letztlich nutzlos seien. Besonders die Berlinerin Franziska Heine stach mit ihrer initiierten Onlinepetition, die 130.000 Gegner unterzeichneten, hervor. Geholfen hat es in keinster Weise. Die Politiker gingen nicht auf die Meinung des Volkes ein.
Kostenloses WLAN für Berlin?
Nach dem im Februar voller Hoffnung vom Start zweier Pilotprojekte berichtet wurde, hat sich das Projekt “Kostenloses WLAN für Berlin” festgefahren. Nun hat ein Abstimmungsgespräch des Senats mit den Interessenten im März offenbar zum Eklat geführt.
Brigitte Schmidt, Sprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft: “Die Interessenten wünschen sich für den Fall eines erfolgreichen Verlaufs und einer positiven Bewertung der Pilotvorhaben eine Vergabe der öffentlichen Standorte ohne Ausschreibungsverfahren. Ohne diese Zusicherung wird eine Durchführung von Pilotvorhaben abgelehnt.” Zuvor wurden vom Wirtschaftssenat und dem Senator für Stadtentwicklung die Nutzung der Lichtsignalanlagen und Lampenmasten für das Stadt-WLAN ermöglicht.
Rund drei Jahre wird in der Berliner Politik nun schon mit dem Thema gerungen. Fernziel bleibt laut Schmidt aber weiter, innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings kostenloses Surfen in naher Zukunft zu ermöglichen.
Telefonieren in der Münchner U-Bahn ab Sommer 2009
In der deutschen Hauptstadt ist das Telefonieren per Handy in U- und S-Bahnen schon seit Jahren möglich, nun soll auch in der bayrischen Hauptstadt München bis 2012 ein Gesamtnetz installiert werden. Bereits diesen Sommer sollen die wichtigsten Strecken, darunter die meistfrequentierten U-Bahnhöfe wie Hauptbahnhof, Karlsplatz (Stachus), Sendlinger Tor, Marienplatz und Odeonsplatz vernetzt werden. Auch Wiesn Gänger und Fußballfreunde dürfen sich freuen: Der Bahnhof Theresienwiese am Ort des Oktoberfestes wird ebenso mobilfunktauglich gemacht wie die Strecke U2 zum Messegelände und die Linien U3 und U6, die zur Allianz Arena führen. In Berlin wurde das U-Bahn-Netz seit 1995 von Mobilfunkanbietern erschlossen, Vorreiter war einst E-Plus. Die Motivation hinter der Vernetzung in München sei jedoch nicht der Aspekt des verbesserten Service für die Fahrgäste sondern der Sicherheitsgedanke stehe hierbei an erster Stelle. Seit im Januar 2008 zwei Jugendliche einen gewalttätigen Überfall auf einen Renter in der Münchner U-Bahn begangen hatten, sind die Sicherheitsvorkehrungen deutlich verschärft worden.
